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Pressemitteilung vom 24. September 2008

BAG SELBSTHILFE e.V.: Gerechtere Verteilung der Fördermittel muss gewährleistet werden

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat jetzt die überarbeiteten Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen verabschiedet. „Auch wenn nicht alle berechtigten Forderungen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen sind, hat der GKV Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mit seinen Grundsätzen erneut eine Verbesserung der Regelungen vorgenommen“, erklärte Dr. Martin Danner, designierter Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Nun seien die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände gefordert, die Intentionen von Gesetzgeber und GKV Spitzenverband hinsichtlich der Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V auch tatsächlich in die Förderpraxis aufnehmen. Mit fast 40 Millionen Euro fördern die Krankenkassen allein in diesem Jahr die Selbsthilfe.

Notwendig wurde die aktuelle Überarbeitung der Grundsätze für die Selbsthilfeförderung durch die Gesundheitsreform im vergangenen Jahr. Ab 2008 sieht das Gesetz eine Aufteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 0,56 € pro Versicherten auf zwei Förderstränge vor: Mindestens 50 Prozent der Fördermittel müssen von den Kassen pauschal als Zuschüsse vergeben werden, damit Selbsthilfegruppen ihre Basisfinanzierung sicherstellen können. Die verbleibenden Mittel können in eigener Verantwortung der Kassen vorrangig für Projekte vergeben werden, die zeitlich begrenzt sind und sich beispielsweise an bestimmte Zielgruppen wenden. Seit 1. Juli 2008 trägt der GKV-Spitzenverband die Verantwortung dafür, die Grundsätze zu den Inhalten und zur Verteilung der Fördermittel zu erarbeiten und dabei die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe zu beteiligen. Die tatsächliche Vergabe der Fördermittel erfolgt nach wie vor über die Krankenkassen und Verbände, wie bisher auch.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 104 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.

Elisabeth Fischer BAG SELBSTHILFE e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
elisabeth.fischer@bag-selbsthilfe.de

 

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