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GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verbessert die Versorgungssituation für
Menschen mit seltenen Erkrankungen
Reformierter § 116b SGB V tritt am 1.4. in
Kraft
Eutin 25.03.2007 Am Vortag des Inkrafttretens des „Gesetzes
zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ findet
der 11. Deutsche Marfantag am 31.3.2007 in Essen statt. Für Menschen mit
der seltenen Bindegewebserkrankung Marfan-Syndrom ergibt sich an diesem Tag
die Möglichkeit sich umfassend über die Erkrankung und deren Behandlung
zu informieren. In Vorträgen und Workshops, die von ausgewiesenen Marfan-Spezialisten
geleitet werden, erhalten Patienten Antworten auf viele bohrende Fragen zum
lebensbedrohenden Marfan-Syndrom.
Auch über die sich im Zuge der Gesundheitsreform verbessernden Finanzierungsmöglichkeiten
interdisziplinärer Sprechstunden soll Auskunft erteilt werden. Dr. Hess,
Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wird am Marfantag einen
Vortrag zur ambulanten Behandlung von seltenen Erkrankungen im Krankenhaus
halten. Die Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. erhofft sich für die Spezialsprechstunden
eine wegweisende Klärung, denn die Krankenhausplanungsbehörden der
Länder können auf Antrag des Krankenhausträgers ein Krankenhaus
zur ambulanten Behandlung nach § 116 b SGB V zulassen. Nur dadurch kann
eine leistungsgerechte Vergütung erfolgen. Da das Marfan-Syndrom zu den
ersten nach § 116 b SGB V anerkannten seltenen Erkrankungen gehört,
nimmt die Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. in diesem Punkt eine Vorreiterstellung
ein.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium zur gemeinsamen Selbstverwaltung
von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Er soll konkretisieren,
welche medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
Die Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der
sich für Patienten und deren Angehörige einsetzt, indem er Informationen
beschafft, Mediziner anspricht und Kontakte zwischen Kliniken anregt, um die
Versorgung der Betroffenen zu verbessern. Weitere Informationen unter www.marfan.de oder
Tel. 0700 – 22 33 4000.
Weiterführende Informationen: http://www.gkv-wettbewerbsstaerkungsgesetz.de/
Kontakt: Marina Vogler, Marfan Hilfe (Deutschland) e.V., Postfach 0145, 23691
Eutin
Tel.: 04521-8305035, Fax: 0700-22 33 4001, E-Mail: presse @ marfan.de
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finden sie unter www.presse.marfan.de.
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