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Klage gefährdet medizinische Versorgung

siehe auch: Pressemitteilung der ACHSE vom 13. Mai 2008 zur Verfassungsklage

Wiegen die Existenzängste der Ärzte schwerer als die notwendige Behandlung Schwerkranker?

Eutin 29.04.08 Laut einem Bericht der Ärztezeitung vom 28.04.08 haben niedergelassene Ärzte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 116b SGB V eingelegt. Sie sehen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ihre berufliche Existenz bedroht. Dieses Gesetz erlaubt es zugelassenen Krankenhäusern Leistungen, etwa für seltene Erkrankungen wie dem Marfan-Syndrom, ambulant zu erbringen. Die Ärzte sehen in dieser Regelung einen unfairen Wettbewerb, zumal die Honorierung der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen nicht der Budgetierung oder Fallpauschalen unterliegt.

Patienten mit Marfan-Syndrom dagegen sehen durch die Klage ihre Gesundheit und ihr Leben bedroht. Das Marfan-Syndrom ist eine genetisch bedingte Erkrankung die sich auf mehrere Organsysteme auswirkt. Neben Herzklappenfehlern und Rissen in der Schlagader gehören Veränderungen im Bereich der Augen und vielfältige orthopädische Probleme zum Krankheitsbild. Dies erfordert eine Behandlung durch erfahrene Spezialisten, um das Leben und die Lebensqualität der Betroffenen zu schützen.

„In der Regel sind niedergelassene Ärzte froh, ihre Marfan-Patienten weiterleiten zu können“, sagt Marina Vogler, Geschäftstellenleiterin der Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. „Nicht nur, dass eine interdisziplinäre Versorgung der Patienten durch einen niedergelassenen Facharzt kaum möglich ist. Darüber hinaus wird sein Budget entlastet, wenn er die kostenintensive Behandlung den Marfan-Ambulanzen überlassen kann.“

Vor mehr als zehn Jahren hat die Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum in Hamburg Eppendorf begonnen ein Konzept zu entwickeln, das die Besonderheiten dieser Erkrankung berücksichtigt und die notwendige interdisziplinäre Behandlung sicherstellt. Dieses erfolgreiche Konzept geht nun in den Regelungen des Paragraph 116 b auf. Das UKE ist im Herbst letzten Jahres als erstes Krankenhaus für die ambulante Behandlung von Marfan-Patienten zugelassen worden. Die Marfan Hilfe (Deutschland) e.V. ist überzeugt, dass das Marfan-Syndrom nur durch eine solche, qualitativ hochwertige Behandlung in Spezialambulanzen angemessen behandelt werden kann. „Wir würden uns wünschen, dass es in einigen Jahren bundesweit 10 -15 Kliniken mit Marfan-Sprechstunden gibt, die die Behandlung der mindestens 8000 Betroffenen sichert und hoffen daher, dass die Klage vor dem Verfassungsgericht keinen Erfolg hat.“, so Vogler. Wird das Verfassungsgericht also zwischen dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung abwägen müssen?

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Kontakt: Marina Vogler, Marfan Hilfe (Deutschland) e.V., Postfach 0145, 23691 Eutin, Tel.: 04521-8305035, Fax 0700- 22 33 4001, E-Mail: presse@marfan.de.

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